GEFÄLSCHTE VOLLMACHT

Täuschung mit System – Wie die Kanzlei IT-ADVO mit einer gefälschten Vollmacht das Landgericht Berlin in die Irre führte

Ein Verfahren vor dem Landgericht Berlin entwickelt sich zum Skandal. Im Zentrum steht die heftig umstrittene Kanzlei IT-ADVO, die im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens gezielt eine gefälschte Vollmacht vorgelegt hat, um das Gericht über die wahre Mandatslage zu täuschen und eine nicht verantwortliche Dritte in die Schusslinie zu bringen.

Fragewürdige Online-Vollmacht der Rechtsanwaltskanzlei IT-ADVO aus Düsseldorf
Gefälschte Vollmacht: IT-ADVO legte dem Landgericht Berlin die Kopie einer Vollmacht als Beweis vor, auf dem der maschinenschriftliche Name entfernt wurde, den der Unterzeichner ganz bewusst eigenhändig darunter gesetzt hatte
IT-ADVO-Vollmacht, wie sie versendet wurde mit Name in Druckbuchstaben unter der Unterschrift
IT-ADVO-Vollmacht, wie sie versendet wurde mit Name in Druckbuchstaben unter der Unterschrift

Der Vorwurf: Urkundenmanipulation zur gerichtlichen Irreführung

Im Antrag an das Gericht präsentierte IT-ADVO ein Dokument, das auf den ersten Blick wie eine klassische anwaltliche Vollmacht wirkt. Doch wer genau hinsieht, erkennt den Bruch mit rechtsstaatlichen Grundsätzen: Die Version, die dem Gericht vorgelegt wurde, war nicht identisch mit dem Original, das tatsächlich unterzeichnet worden war.

Die Unterschrift auf der Vollmacht ist unleserlich – das allein wäre nicht ungewöhnlich. Doch im Originaldokument, das der tatsächliche Mandant unterzeichnet hatte, befand sich unter der Unterschrift sein maschinenschriftlich eingefügter Name.

In der Version, die die Kanzlei IT-ADVO dem Gericht präsentierte, war dieser maschinengeschriebene Name aktiv entfernt worden.

Anschließend wurde gegenüber dem Gericht behauptet, die Markeninhaberin – die zwischen dem Firmeninhaber und IT-ADVO stets nur als Vermittlerin aufgetreten ist – habe die Vollmacht unterzeichnet.

IT-ADVO behauptet vor dem Landgericht Berlin falsch, die Markeninhaberin sei ihre Mandantin gewesen
IT-ADVO behauptet vor dem Landgericht Berlin falsch, die Markeninhaberin sei ihre Mandantin gewesen

Das ist kein Versehen. Das ist eine gezielte Löschung eines identifizierenden Elements in einer Urkunde, mit dem offensichtlichen Ziel, dem Gericht eine andere Vollmachtgeberin vorzuspiegeln.

Vollmacht gefälscht, Landgericht Berlin getäuscht

Die Konsequenz dieser Manipulation war weitreichend: Das Gericht erließ eine einstweilige Verfügung – nicht gegen den tatsächlich Mandanten im Ausland, sondern gegen die Markeninhaberin in Deutschland, gegen die sich Maßnahmen schnell, billig und ohne Widerstand durchsetzen lassen.

Die Kanzlei IT-ADVO verfälschte gezielt die juristische Verantwortlichkeitskette, um einen leichter angreifbaren Gegner zu präsentieren.

Manipulation mit Kalkül: Die SLAPP-Logik

Diese Vorgehensweise trägt sämtliche Merkmale einer sogenannten SLAPP-Klage – also einer „Strategic Lawsuit Against Public Participation“. Solche Verfahren sollen nicht Recht durchsetzen, sondern Kritiker zum Schweigen bringen – durch Kosten, Einschüchterung und gerichtlichen Druck.

Und genau das geschah hier:

Die falsche Mandatslage wurde konstruiert. Die Zustellung der Verfügung erfolgte an eine Person, die nie Mandantin war, sondern lediglich eine Vollmacht übermittelte – nicht erteilte. Die tatsächliche unterzeichnende Person wurde gezielt anonymisiert, um gerichtliche Angriffsfläche gegen die falsche Zielperson zu schaffen.

Juristisch schwerwiegend: Strafbarer Täuschungsversuch

Der strafrechtlich relevante Punkt ist klar umrissen:

Wer eine Urkunde derart manipuliert, dass sie über die wahre Identität des Ausstellers täuscht, begeht eine Fälschung.

Im Raum steht daher der Anfangsverdacht auf:

  • Urkundenfälschung nach § 267 StGB,

  • mittelbare Täuschung des Gerichts,

  • sowie versuchter Prozessbetrug,

denn durch die Vorlage einer gefälschten Vollmacht wurde bewusst ein richterlicher Beschluss gegen eine nicht verantwortlich Dritte erwirkt.

Wenn der Rechtsstaat zum Werkzeug der Täuschung wird

Der vorliegende Fall ist mehr als ein Einzelfehler. Er zeigt, wie leicht sich das Landgericht Berlin mit geschickt manipulierten Unterlagen täuschen lässt – und wie skrupellos manche Kanzleien bereit sind, das zu tun.

Die Rechtsordnung basiert auf Vertrauen – nicht auf Tricksereien, Dokumentenbearbeitung und Identitätsverschiebung.

Wenn Anwälte zu Urkunden greifen, die sie nachweislich verändert haben, um sich prozessual Vorteile zu verschaffen, dann haben sie ihren Platz in der Justiz verloren – und ihren Berufsethos gleich mit.