TÜV-Anwälte IT-ADVO reichen Skandal-Akte durch Medienrechtskanzlei Höcker ein und scheitern vor dem Landgericht Berlin Wie die TÜV IT-Rechtsanwälte Sebastian Kessler und Colin Simbach zur ernsten Gefahr für Meinungsfreiheit, Wahrheit und Rechtsstaat wurden und vor dem Landgericht Berlin gemeinsam mit ihren Prozessbevollmächtigten an Glaubwürdigkeit verloren

Das juristische Vorgehen der TÜV-Anwälte und ihrer Prozessbevollmächtigten Dr. Christoph Schmischke und Anna Lina Saage von der Kanzlei Höcker aus Köln greift massiv in Grundrechte ein. Wie sehr wird bei genauer Analyse der Akte deutlich.

Ob das Landgericht Berlin seiner Rolle als neutraler Akteur gerecht wurde oder sich unzulässig vereinnahmen ließ – etwa im Hinblick auf das öffentliche Vertrauen in den TÜV und den Rechtsstaat – wird sich anhand der Vorgänge ebenfalls zeigen.

Was die Antragsteller offenbar für eine einfache Rechnung hielten, ist krachend gescheitert: Obwohl ihnen mindestens drei Personen als mögliche Verantwortliche der Inhalte bekannt waren, entschieden sie sich gezielt für diejenige, die aus ihrer Sicht am leichtesten greifbar erschien – in der Hoffnung, mit einem Versäumnisurteil ein schnelles Ergebnis zu erzielen.

Offenbar ging man davon aus, dass eine anwaltliche Verteidigung scheitern würde – aus finanziellen oder organisatorischen Gründen – und ein Versäumnisurteil dann als Druckmittel wirken könnte: Einschüchtern, löschen, schweigen.

Doch die Beklagte drehte den Spieß um, kämpfte sich ohne anwaltliche Hilfe durch ein undurchsichtiges Verfahren, zerstörte mit chirurgischer Präzision jede einzelne Verdrehung und Falschdarstellung – und nun wird öffentlich dokumentiert, was eigentlich im Verborgenen bleiben sollte.

Das Ergebnis: Kein durchsetzbarer Anspruch, kein Schweigen – dafür eine akribische Aufarbeitung, hohe Reichweite und eine Debatte, die längst nicht mehr kontrollierbar ist. Wer versucht, Meinungsfreiheit strategisch zu unterdrücken, darf sich nicht wundern, wenn am Ende alle selbst verlieren – auch wenn sie glauben, auf der sicheren Seite zu stehen.

Die Abmahnung umfasst 88 Seiten, mit rund 400–500 Seiten Anlagen. Aufgrund des Umfangs und der unterschiedlichen Aspekte wurde die Entscheidung getroffen, die Inhalte auf zwei thematisch fokussierten Domains aufzubereiten:

vorsicht-hoecker-medienrecht.is
zur dokumentierten Aufarbeitung des Verfahrens und der eingesetzten anwaltlichen Strategien im medienrechtlichen Kontext;

tuev-nord-vertrauenskrise.is
zur öffentlichen Diskussion über mögliche Interessenkonflikte, die sich aus der Doppelfunktion von Anwälten in juristisch sensiblen Bereichen und gleichzeitiger Tätigkeit für ein unabhängiges Prüfunternehmen ergeben.

Ziel ist es, der Öffentlichkeit eine faktenbasierte Grundlage zur eigenen Meinungsbildung zu bieten – sachlich, rechtlich abgesichert und ohne Polemik. Wer mit öffentlicher Autorität arbeitet, muss sich auch öffentlicher Rechenschaft stellen.